Probezeit noch läuft und er anscheinend dennoch seit längerer Zeit in den Ferien weilt. Die Aufnahme einer unselbständigen Arbeit ist jedoch ohnehin nicht von entscheidender Bedeutung, da ein Arbeitsverhältnis von zwei Monaten keine wesentliche Änderung der persönlichen Verhältnisse darstellt. Ansonsten sind in seinen persönlichen Verhältnissen keine besonders positiven oder stabilsierenden Entwicklungen zu erwähnen. Er lebt, wie bereits in den Tatzeitpunkten, bei seinen Eltern. Dieser Umstand hat ihn nicht von der erneuten Begehung von Straftaten abhalten können.