Negativ auf die Prognose wirken sich auch die beruflichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten des Beschuldigten aus. Seine Einzelunternehmung (B._____) hat nach der Gründung im Jahr 2020 im Juni 2022 Konkurs anmelden müssen, wobei der Beschuldigte erhebliche Schulden von rund Fr. 80'000.00 angehäuft hat. Von Abzahlungen ist nichts bekannt. Zwischenzeitlich hat er von Familienangehörigen finanziell unterstützt werden müssen, wobei zunächst die Idee da gewesen sei, erneut selbstständig tätig zu sein. Seine Arbeitstätigkeit seit dem 1. Juni 2025 bei der C._____ GmbH in T._____ wirft zumindest Fragen auf, zumal die - 23 -