nach, wobei die Probezeit noch läuft. Gesundheitlich geht es ihm in Ermangelung anderer Angaben und in Anbetracht seiner Arbeitstätigkeit gut (Protokoll Berufungsverhandlung S. 2 ff., Beilagen zum Protokoll Berufungsverhandlung, Plädoyernotizen Berufungsverhandlung S. 3). Diese persönlichen Umstände begründen keine erhöhte Strafempfindlichkeit, zumal sich eine solche nur bei aussergewöhnlichen Umständen, die hier nicht vorliegen, bejahen lässt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen).