Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 5. Dezember 2024 wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Berechtigung und Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- oder Konkursverfahren zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à Fr. 140.00 und einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt. Die entsprechenden, einschlägigen Delikte wurden am 18. September 2022, 6. - 21 -