Insgesamt ist jeweils von einem leichten Verschulden und mit Blick auf den Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von jeweils einem Monat auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die mehrfache Nichtabgabe von Kontrollschildern untereinander auf dasselbe Motiv der Nachlässigkeit zurückzuführen ist, jedoch in keinem Zusammenhang zur qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung gestanden hat. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um insgesamt 2 Monate auf 30 Monate.