Insgesamt ist – bei isolierter Betrachtung der beiden groben Verkehrsregelverletzungen – innerhalb des Strafrahmens von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und mit Blick auf das grosse Spektrum möglicher grober Verkehrsregelverletzungen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen von einem jeweils noch leichten bis mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von jeweils 6 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die groben Verkehrsregelverletzungen in einem gewissen sachlichen Zusammenhang zur qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung gestanden sind, zumal sie dasselbe prahlerische Verhalten mit Videos betroffen haben.