tätig zu werden. Vielmehr hat er komplett unbeeindruckt davon noch während laufender Probezeit die vorliegend zu prüfenden Delikte begangen. Zudem sind seither zwei weitere Strafbefehle ergangen (siehe nachfolgend). Auch wenn die bisher ausgesprochenen Geldstrafen nicht besonders hoch waren, liegt es selbstredend auf der Hand, dass sich der - 14 -