Der Beschuldigte ist im Strafregister mehrfach verzeichnet (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 31. Mai 2017 wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 60.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 700.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 23. Oktober 2019 wurde er wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 60.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 100.00 verurteilt.