4.3. Die für die Übertretungen (mehrfaches Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, Überlassen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, mehrfache einfache Verkehrsregelverletzung sowie Widerhandlung gegen die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) ausgesprochene Busse von Fr. 1'000.00 und die Verbindungsbusse von Fr. 1'500.00, insgesamt Fr. 2'500.00, sind mit Berufung nicht angefochten worden und somit grundsätzlich nicht zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).