Zwar hat mit dem Fahrzeug BMW X5 M / AG aaa kein Tachotest durchgeführt werden können, da das Fahrzeug erst im Nachgang hat ermittelt werden können. Auf dem Tacho wurden gemäss Videoaufnahmen jedoch Geschwindigkeiten bis zu 147 km/h angezeigt. Die auf dem Tacho angezeigte Fahrgeschwindigkeit muss – unter Berücksichtigung der vorgesehenen Formel mit der grösstmöglichen Toleranz – mindestens der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeit entsprechen und darf diese im Bereich zwischen 40 km/h und 120 km/h höchstens um 10% plus 6 km/h überschreiten (Art. 55 Abs. 2 lit. b VTS i.V.m. Art. 11 Abs. 2 lit.