Die genannten Foto- und Videoaufnahmen, die mit dem Mobiltelefon des Beschuldigten erstellt worden sind, belegen die Anwesenheit des Beschuldigten zwischen 14.07 Uhr und 15.33 Uhr beim BMW X5 M, wobei die inkriminierte Fahrt mit diesem um 15.20 Uhr stattgefunden hat. Er hat dabei mindestens zeitweise auf dem Fahrersitz gesessen und hat einen mit dem Fahrer in den Videoaufnahmen übereinstimmenden auffälligen kornblumenblauen Pullover getragen. Diese Beweismittel können vernünftigerweise nur so gewürdigt werden, dass der Beschuldigte bei der fraglichen Geschwindigkeitsüberschreitung der Lenker des Fahrzeugs gewesen ist.