Der Beschuldigte liess seine Anträge anlässlich der Berufungsverhandlung dahingehend konkretisieren, dass er für die beantragten Schuldsprüche zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 4 Jahre, zu verurteilen sei. Eventualiter sei er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten, Probezeit 4 Jahre, zu verurteilen. Das Obergericht zieht in Erwägung: