2.2. Mit Eingabe vom 11. März 2025 teilte die Oberstaatsanwaltschaft mit, dass sie das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach übernommen habe. 2.3. Die auf den 2. Juni 2025 anberaumte Berufungsverhandlung musste wegen einer Erkrankung der amtlichen Verteidigerin verschoben werden. Zur Berufungsverhandlung vom 12. August 2025 ist die amtliche Verteidigerin, nicht jedoch der Beschuldigte erschienen.