Gegenstand Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 5. September 2023 Anklage gegen den Beschuldigten wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (GA act. 2 ff.). 2. Das Bezirksgericht Brugg stellte mit Urteil 20. Februar 2024 das Strafverfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG betreffend Anklageziffer 7.1 i.V.m. Anklageziffer 1.1 zufolge Verfolgungsverjährung ein und erkannte: