sowie zu einer Übertretungs- und Verbindungsbusse von Fr. 2'800.00 (Übertretungsbusse Fr. 100.00, Verbindungsbusse Fr. 2'700.00), bei schuldhafter Nichtbezahlung 24 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. 3. 3.1. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00 und Auslagen von Fr. 112.00, insgesamt Fr. 3'112.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 3.2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 2'288.50 (inkl. Fr. 1'100.00 Anklagegebühr) werden dem Beschuldigten auferlegt. 3.3. Der Beschuldigte trägt seine erst- und zweitinstanzlichen Parteikosten selbst.