7.6. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragt zusätzlich zur bedingten Geldstrafe die Aussprechung einer Verbindungsbusse von Fr. 2'800.00 (beantragte Busse von Fr. 2'900.00 abzüglich der in Rechtskraft erwachsenen Busse für den Konsum von Betäubungsmitteln von Fr. 100.00).