Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte der Beschuldigte einen Lohnausweis für das Jahr 2024 ein, aus welchem ein Nettolohn von Fr. 57'131.00 hervorgeht. Er gab an, dass er immer noch denselben Lohn erhalte (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Es ist damit für die Berechnung der Tagessatzhöhe von einem Nettolohn von Fr. 57'131.00 auszugehen. Nach einem Pauschalabzug von 20% für Krankenkasse, Steuern, etc. ergibt sich ein Tagessatz von rund Fr. 120.00.