7.3.3. Beim Beschuldigten wurde anlässlich einer Verkehrskontrolle vom 27. Juli 2024 aufgrund äusserer Anzeichen ein Betäubungsmittelvortest durchgeführt, welcher positiv auf Cannabis ausfiel. Die Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg ordnete die Durchführung einer Blut- und Urinprobe an, welche der Beschuldigte schliesslich verweigerte. Sein Handeln ist damit nicht über die Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen, was weder verschuldenserhöhend noch verschuldensmindernd zu berücksichtigen ist. Zu beachten ist jedoch, dass er über ein grosses Mass an Entscheidungsfreiheit verfügte. Es wäre ihm möglich und zumutbar gewesen, der Anordnung Folge zu leisten.