Beim sogenannten "FinZ-Set" handelt es sich um eine Kombination aus polizeilichem Rapport und polizeilicher Einvernahme. Das FinZ-Set stellt, gleich wie ein Polizeirapport, ein Beweismittel dar. Die Verweigerung der Unterschrift durch die beschuldigte Person ändert nichts an der - 11 - Verwertbarkeit der Depositionen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_853/2023 vom 15. November 2023 E. 1.4.2).