Im Fahrzeug sei ein angerauchter Joint aufgefunden worden. Die ebenfalls durchgeführte Alkoholmessung habe 0.00 Promille ergeben. Der Pikett- Staatsanwalt sei informiert worden und habe um 08.21 Uhr die Abnahme einer Blut- und Urinprobe (ohne Zwang) angeordnet (act. 11 f. und 15 ff., insb. FinZ-Set 14 [act. 18]). Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg vom 27. Juli 2023 wurde die zunächst mündlich angeordnete Blut- und Urinprobe schriftlich bestätigt (act. 8 f.).