Der Beschuldigte sei davon ausgegangen, dass das Fahren in fahrunfähigem Zustand aufgrund des Schnelltests bereits festgestanden sei und die Blut- und Urinprobe höchstens eine Bestätigung darstellen würde, was ihm nicht eingeleuchtet habe. Er habe nur mitbekommen, dass der Polizist telefoniert habe und habe im Nachhinein vermutet, dass es sich um ein Telefonat mit der Staatsanwaltschaft gehandelt habe.