15 des FinZ-Sets vorgelesen worden und es sei ihm erneut ein Führerausweisentzug von einem Monat angekündigt worden. Dem Formular lasse sich nicht entnehmen, ob bzw. wie der Beschuldigte von der Strafnorm der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit Kenntnis genommen habe und weshalb er die Unterschrift verweigert habe. Zudem sei dem Beschuldigten dieser Straftatbestand gemäss Formular nicht korrekt eröffnet worden, weshalb davon auszugehen sei, dass er nicht verstanden habe, dass ihm dieser zusätzlich zu den anderen Vorwürfen vorgeworfen worden sei.