Urinprobe strafbar mache. Der Polizist habe die Frage des Beschuldigten, ob er der Anordnung nachkommen müsse, verneint und habe ihm unmittelbar nach dem positiven Schnelltest einen Führerausweisentzug von einem Monat angedroht. Der Beschuldigte sei entsprechend davon ausgegangen, dass die Blut- und Urinprobe freiwillig und der Führerausweisentzug seine einzige Strafe sei. Anschliessend sei dem Beschuldigten Ziff. 15 des FinZ-Sets vorgelesen worden und es sei ihm erneut ein Führerausweisentzug von einem Monat angekündigt worden.