3.6. Mit Eingabe vom 14. Oktober 2024 verzichtete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg unter Verweis auf die Parteivorträge anlässlich der mündlichen Verhandlung auf eine schriftliche Stellungnahme. 3.7. Am 18. Februar 2025 fand die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten statt. Die Parteien hielten an ihren bisherigen Anträgen fest. Das Obergericht zieht in Erwägung: