3.3. Mit Eingabe vom 13. September 2024 teilte der Beschuldigte mit, dass er auf eine Anschlussberufung verzichte und keinen Antrag auf Nichteintreten stelle. 3.4. Mit Eingabe vom 19. September 2024 erstattete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die vorgängige Berufungsbegründung und ersuchte um Gutheissung der Berufung. 3.5. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2024 erstattete der Beschuldigte die vorgängige Berufungsantwort und beantragte die Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse.