2. 2.1. Am 28. März 2024 fand vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher der Beschuldigte befragt wurde. Der Beschuldigte beantragte einen vollumfänglichen Freispruch sowie die Einziehung und Vernichtung des sichergestellten angerauchten Joints. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg erkannte mit Urteil vom 28. März 2024: "1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG (Sachverhalt 2).