Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 160.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 2'900.00 (bei schuldhafter Nichtbezahlung 19 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). -3- 1.2. Der Beschuldigte erhob am 3. Oktober 2023 Einsprache gegen den ihm am 29. September 2023 zugestellten Strafbefehl. Mit Eingabe vom 20. Oktober 2023 hielt er an der Einsprache fest. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg überwies den Strafbefehl am 26. Oktober 2023 zur Durchführung des Hauptverfahrens als Anklageschrift an das Bezirksgericht Laufenburg.