Der Beschuldigte verweigerte in der Folge in R._____ wissentlich und willentlich die Durchführung einer Blut- und Urinprobe, obwohl er ausdrücklich auf die Strafbarkeit einer solchen Weigerung aufmerksam gemacht wurde. Ort: Q._____, S-Strasse (Anhaltung) R._____ (Vereitelung) Zeit: Donnerstag, 27. Juli 2023"