Vorliegend erfolgt ein Freispruch betreffend «Haku» und «Gelato». Dieser Vorwurf stand jedoch in einem engen und direkten Zusammenhang mit den weiteren dem Beschuldigten vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf C._____. Entsprechend waren alle Untersuchungshandlungen notwendig und der Vorwurf betreffend «Haku» und «Gelato» hat nicht zu ausscheidbaren Mehrkosten geführt. Es rechtfertigt sich deshalb, dem Beschuldigten die vorinstanzlichen Kosten vollständig aufzuerlegen. - 21 -