Verflechtung und den rechtshilfeweisen Einvernahmen von in Deutschland involvierten Personen aufwendig war. Unter Berücksichtigung, dass der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, war unter anderem die rechtshilfeweise Einvernahme von E._____ umso wichtiger. Diese konnte schliesslich am 23. Dezember 2022 stattfinden, worauf die Staatsanwaltschaft am 9. Februar 2023 Anklage erhob. Dass nach der ersten erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. November 2023 erneut vorgeladen werden musste, lag am unentschuldigten Fernbleiben des Beschuldigten zur Verhandlung (GA act. 76).