4.3. Der Beschuldigte rügt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Die hiesigen Behörden hätten am 6. Juli 2020 das Verfahren übernommen, die Anklageerhebung sei jedoch erst am 9. Februar 2023 erfolgt. Bis zur Hauptverhandlung habe es ¾ Jahr gedauert. Nachdem die Berufungsanmeldung am 1. Februar 2024 eingereicht worden sei, sei das begründete vorinstanzliche Urteil erst am 19. August 2024 zugestellt worden. Auch zwischen der Berufungserklärung und der Berufungsverhandlung sei wiederum fast ein Jahr verstrichen (Plädoyer Beschuldigter, Ziff. 5.1/1, S. 10).