geworden ist. So hat ihn die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Strafbefehl vom 19. Juni 2025 wegen Veruntreuung durch unrechtmässige Verwendung von anvertrauten Vermögenswerten zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt (Begehungszeit: 11. November 2022 bis 31. Dezember 2022), was als negatives Nachtatverhalten zu berücksichtigen ist.