Mit Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen vom 16. Dezember 2014 wurde er wegen unerlaubter Einfuhr und Handelstreibens von Betäubungsmitteln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte den Beschuldigten sodann mit Urteil vom 2. Juni 2016 wegen diverser Delikte, u.a. auch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Weiter hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.-Rh.