___ in Kommission überlassenen 3'800 Gramm Haschisch, wobei diesbezüglich unklar bleibt, ob bei Verkauf lediglich der Kaufpreis geschuldet ist oder der Beschuldigte auch eine Gewinnbeteiligung hatte. Es handelt sich bei MDMA und Haschisch (das getrocknete Harz der weiblichen Hanfpflanzen [Cannabis]) zwar nicht um harte Drogen und auch wenn die Gefahren, die von ihrem Konsum für die menschliche Gesundheit ausgehen, vergleichsweise gering sind, so sind die Drogen nach der Rechtsprechung dennoch nicht unbedenklich (siehe z.B. Urteil des Bundesgerichts 6B_873/2015 vom 20. April 2016 E. 2.3.2 mit Hinweisen).