Der Beschuldigte hat ein Grossteil der erstellten Drogenmenge an D._____ und C._____ verkauft. Dabei war ihm bewusst und auch explizit gewollt, dass diese die Betäubungsmittel an möglichst viele weitere Endabnehmer verkaufen, da er auch vom daraus resultierenden Gewinn profitieren wollte. Dass er teilweise den Drogendeal nur vermittelt hat, lässt sein Verschulden nicht geringer erscheinen. Auch wer einen Drogendeal auf einer tiefen Hierarchiestufe nur vermittelt, nimmt im Drogenhandel eine wichtige Rolle ein