Entsprechend hoch ist die davon ausgehende Gefährdung der Gesundheit der Drogenkonsumenten bzw. die potenzielle Gefahr einer dauerhaften Gesundheitsschädigung bei regelmässigem Konsum. Auch wenn im Drogenhandel mitunter auch noch deutlich grössere Betäubungsmittelmengen gehandelt werden, ist die vom Beschuldigten vermittelte Menge insbesondere in Bezug auf das Amphetamin als erheblich einzustufen.