Zudem wurde der gemäss Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 15. Juli 2014 für den Anteil von 1 Jahr und 3 Monaten gewährte bedingte Strafvollzug wegen Nichtbewährung widerrufen (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Der Beschuldigte hat sich augenscheinlich nicht einmal von den unbedingten Freiheitsstrafen – er sass insgesamt 3 Jahre und 9 Monate im Gefängnis (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8) – beeindruckt gezeigt und hat bald nach Entlassung aus dem Freiheitsentzug wieder in erheblichem Ausmass delinquiert.