Betäubungsmittelgesetz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Mit Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen vom 16. Dezember 2014 wurde er wegen Betäubungsmittelwiderhandlungen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten schuldig gesprochen. Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 2. Juni 2016 wurde er u.a. wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe als Teilzusatzstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.