Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu erfolgen, da für die Annahme eines schweren Falles die Gesamtmenge aller umgesetzten Betäubungsmittelarten massgebend ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_134/2021 vom 20. Juni 2022 E. 1.3.3; BGE 112 IV 109 E. 2a.).