1.8-fache übertroffen. Entsprechend hat sich der Beschuldigte diesbezüglich der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG schuldig gemacht. Auch wenn in Bezug auf das D._____ verschaffte Metamphetamin von 3.5 Gramm der Grenzwert für einen schweren Fall von 12 Gramm unterschritten wird, so hat diesbezüglich dennoch ein - 12 -