3.3.6. 3.3.6.1. In Anklageziffer 1.8 wird dem Beschuldigten mit angepasster Anklageschrift (vgl. vorinstanzliches Urteil, Aktenzusammenzug E. 4.2, S. 8 f.) vorgeworfen, von ca. Oktober 2020 bis mindestens 2. Dezember 2020 an seinem Wohnort in R._____, in S._____ oder an unbekannten Orten in der Schweiz mindestens 78 Gramm Amphetamingemisch («Arzt») unbekannten Reinheitsgrades, 38 Gramm Kokaingemisch («Luft») unbekannten Reinheitsgrades sowie 4 Kilogramm Amphetamingemisch («Haku» und «Gelato») im Wert von Fr. 9'500.00 an C._____ in Kommission zur Weiterveräusserung geliefert zu haben.