B._____, welche für den Beschuldigten Betäubungsmittel gelagert haben soll, wurde in ihrem Strafverfahren am 21. März 2022 einvernommen und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft T._____ vom 15. Februar 2023 rechtskräftig verurteilt (Beilage [USB-Stick] zur Eingabe der Staatsanwaltschaft T._____ vom 17. November 2023 beim Bezirksgericht Baden). Sie wurde vor Vorinstanz (GA act. 77 ff.) als Zeugin einvernommen.