Gramm Kokaingemisch veräussert, wobei von einem Reinheitsgrad von mindestens 50 % auszugehen sei. Der Beschuldigte habe gewusst, dass er dem unbefugten Handel mit Amphetamin und Kokain nachgegangen sei und habe mindestens in Kauf genommen, dass die von ihm gehandelten Menge Betäubungsmittel geeignet gewesen ist, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen. Gemäss Anklageziffer 2 habe der Beschuldigte sodann 15 Gramm MDMA für Fr. 75.00 und 3.5 Gramm Metamphetamin (Crystal Meth) für Fr. 350.00 in Kommission an D._____ verkauft und weitere 3'800 Gramm Haschisch («Schoggi») an C._____.