3. 3.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 1 vorgeworfen, insgesamt ca. 1'480 Gramm reines Amphetamin erlangt und in Besitz gehabt zu haben, wobei er 1'000 Gramm auf ca. 1'450 Gramm Amphetamingemisch gestreckt habe. Weiter habe er ca. 1'720 Gramm Amphetamingemisch und 4'000 Gramm Amphetamingemisch («Haku» und «Gelato») erlangt. Insgesamt habe der Beschuldigte ca. 70 Gramm reines Amphetamin und 6'228 Gramm Amphetamingemisch veräussert. Daneben habe er total 65.5 Gramm Kokaingemisch veräussert, wobei von einem Reinheitsgrad von mindestens 50 % auszugehen sei.