2, S. 6 ff.). Ebenfalls hat er anlässlich der Berufungsverhandlung den Vorwurf der mehrfachen – nicht qualifizierten – Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Anklageziffer 2 betreffend 15 Gramm MDMA (Kapseln), 3.5 Gramm Metamphetamin (Crystal Meth) sowie 3.8 kg Haschisch («Schoggi»; Plädoyer Beschuldigter, Ziff. 3, S. 9) anerkannt. Lediglich in Bezug auf Anklageziffer 1.8 soweit es den Vorwurf von 4 kg Amphetamingemisch «Haku» und «Gelato» betrifft, bestritt der Beschuldigte weiterhin den Vorwurf. Bei «Haku» handle es sich um die legale CBD-Hanfsorte «Harlequin».