Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren und zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Neu hat sich die Beschuldigte u.a. wegen mehrfacher Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig gemacht und wird dafür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Ihr ist eine schlechte Legalprognose zu stellen (siehe dazu oben). Die von der Beschuldigten seit ihrer Einreise in die Schweiz begangenen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sind nicht zu bagatellisieren.