daneben aber weiterhin Arbeitslosengeld (GA act. 414). Zwischen Januar und Juli 2023 belief sich ihr als Kinderbetreuerin erwirtschaftete Verdienst auf Fr. 14'375.00 (GA act. 610 ff. und act. 652). Derzeit erzielt sie ein Einkommen von monatlich rund Fr. 6'000.00, das sich aus dem durch die Kinderbetreuung erwirtschafteten Verdienst von monatlich Fr. 2'000.00 und der Zimmervermietung von monatlich Fr. 3'000.00 bis Fr. 4'000.00 zusammensetzt. Die Beschuldigte zahlt zurzeit ihre Hypothekarschulden im Umfang von Fr. 1'000.00 monatlich ab.