Die Beschuldigte erhielt am 7. Februar 2007 eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B EU/EFTA (GA act. 226)). Aufgrund des damals gegen sie hängigen Strafverfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand wurde ihr mit Verfügung des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Migration und Integration, vom 6. März 2012 die Niederlassungsbewilligung nicht erteilt, sondern die Aufenthaltsbewilligung um fünf Jahre bis März 2017 verlängert (GA act. 253 ff.). Am 7. März 2017 wurde ihre Aufenthaltsbewilligung in eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C EU/EFTA) umgewandelt (GA act. 318).