Im Übrigen hat gestützt auf den Bericht des Strassenverkehrsamtes des Kantons Aargau, Sektion Administrativmassnahmen, vom 8. Februar 2024 der mit Verfügung vom 23. September 2022 mit Wirkung ab 14. Juli 2021 verfügte dauerhafte Entzug ihres Führerausweises noch immer Gültigkeit (Eingabe der Beschuldigten vom 19. August 2024). Es ist nicht ersichtlich, dass ihr unterdessen gestützt auf eine verkehrspsychologische und verkehrsmedizinische Begutachtung die Erlaubnis zum Führen eines Motorfahrzeugs wieder erteilt worden wäre. - 10 -