und nimmt auf freiwilliger Basis das Medikament Antabus zweimal pro Woche ein (Eingabe der Beschuldigten vom 19. August 2024). Diese Umstände sind durchwegs positiv zu beurteilen. Relativierend ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Beschuldigte unter dem Druck des Strafverfahrens steht, wobei ihr eine mehrmonatige unbedingte Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung droht. Wie aus dem Bericht betreffend den Beratungsverlauf bei der Suchtberatung hervorgeht, ist der Anlass für die proaktive Kontaktaufnahme der Beschuldigten denn auch das Strafverfahren gewesen. Ob die Alkoholabstinenz der Beschuldigten von einer längerfristigen Dauer sein wird, wird sich erst noch zeigen müssen. Vor